Der Freistellungbescheid für die letzten 3 Jahre wurde vom Finanzamt zugesandt. Somit muss der IBF keine Steurn bezahlen und bleibt Gemeinnützig.
Mittwoch, 04.01.23
Die Einladungen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, den 20.01.23 wurden versandt. Topthemen Antrag Vereinsauflösung und Änderung Mitgliedsbeitrag ab 2023.